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Subprocessor Agreement Framework

Stand: 7. Mai 2026

Rahmen für Unterauftragsverarbeiter und Drittanbieter im Betrieb von Jobvue.

1. Zweck

Dieses Framework beschreibt, wie Nordiqo Unterauftragsverarbeiter auswählt, verpflichtet, kontrolliert und Änderungen kommuniziert. Es ist Bestandteil des AVV, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.

2. Wesentliche Unterauftragsverarbeiter

netcup GmbHHosting- und Infrastrukturleistungen; Datenstandort Deutschland; Verarbeitung technischer Plattform-, Log- und Inhaltsdaten im erforderlichen Umfang.
Supabase Inc.Datenbank-, Authentifizierungs-, Storage- und Backenddienste; Datenstandort nach Projektkonfiguration Europäische Union/Frankfurt; Verarbeitung von Plattform- und Authentifizierungsdaten.

3. Auswahl und vertragliche Anforderungen

  • Prüfung der fachlichen Eignung, Sicherheitsmaßnahmen, Datenschutzdokumentation und Verfügbarkeit.
  • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags oder gleichwertiger Datenschutzvereinbarungen.
  • Verpflichtung auf Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Unterstützungspflichten und geeignete Lösch- oder Rückgaberegeln.
  • Drittlandtransfer nur nach Maßgabe von Art. 44 ff. DSGVO.

4. Änderungen und Widerspruch

Nordiqo informiert Kunden über wesentliche Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern in geeigneter Form. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Ein Widerspruch muss konkret darlegen, warum der neue Unterauftragsverarbeiter kein angemessenes Datenschutzniveau bietet.

Ist der Widerspruch berechtigt und kann Nordiqo keine zumutbare Alternative bereitstellen, dürfen beide Parteien den betroffenen Leistungsbestandteil kündigen. Reine Leistungs- oder Preispräferenzen begründen keinen datenschutzrechtlichen Widerspruch.

5. Verantwortlichkeit

Nordiqo bleibt gegenüber dem Kunden für die Erfüllung der Datenschutzpflichten eingesetzter Unterauftragsverarbeiter im Rahmen von Art. 28 DSGVO verantwortlich, soweit die Verarbeitung im Auftrag des Kunden erfolgt.